Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten

Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Zwingen kann die Polizei sie nicht. Daniel Nierenz, Anwalt für Ordnungs- und Strafrecht, erklärt, warum Sie nicht aktiv bei der Suche nach Beweismitteln helfen müssen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben auf einer Feier zwei oder drei Gläser Bier getrunken. Sie fahren nach Hause – doch auf halben Weg geraten Sie in eine Polizeikontrolle. Wer jetzt nicht nervös wird, muss Nerven haben wie Stahlseile.

Waren die zwei halben Liter Pils schon zu viel für die Promille-Grenze von 0,5 Prozent? Habe ich eine Fahne? Was mache ich nur, wenn die Polizei verlangt, dass ich jetzt pusten muss?

 Atemalkoholtest keine Pflicht !

 „Ablehnen“, rät FOCUS-Online-Experte Daniel Nierenz. „Man ist gesetzlich nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest zuzustimmen“, erklärt der Rechtsanwalt für Ordnungs- und Strafrecht. Die Polizei dürfe einen Fahrer nicht dazu zwingen.

 Zumal der Atemalkoholwert überhaupt keine rechtliche Rolle spiele, ergänzt Nierenz: „Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt.“ Gerichtlich verwertbar ist der „Röhrchen-Test“ nur in Bußgeldsachen. Für ein Strafverfahren kann dagegen allenfalls eine Blutalkohol-Untersuchung herangezogen werden – doch auch diese darf die Polizei nicht immer ohne weiteres vornehmen.

Warum verlangt die Polizei trotzdem den Test?

Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung diene der Atemalkoholtest dazu, einen Verdacht zu erhärten – nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, sei diese Aussage schlicht falsch, „weil immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Die Beamten haben den Verdacht, hier könnte jemand eine Trunkenheitsfahrt unternommen haben. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um den Fahrer zu überführen“, sagt Nierenz.

„Deshalb sollte man keinesfalls dem Test zustimmen und die Polizei aktiv bei ihrer Arbeit unterstützen. Kein Mensch muss sich selbst belasten oder bei der Belastung aktiv mitwirken“, erklärt Nierenz. Dazu aufrufen, alkoholisiert zu fahren wolle er mit seinen Tipps ausdrücklich nicht.

Große Chance einfach weiterzufahren                                                        

Mit diesem Wissen im Hinterkopf haben Autofahrer ein Ass im Ärmel. Denn wenn sie das Pusten ablehnen, liege es im Ermessen der Beamten, ob sie den Fahrer für einen Bluttest mit zur Wache nehmen:  „Wenn die Polizeibeamten sich nicht sicher sind, ob die zulässige Promillegrenze überschritten ist, besteht eine gute Chance, einfach folgenlos weiterfahren zu dürfen.

Die Beamten dürfen nicht zu viele unbegründete Blutalkoholkontrollen vornehmen, ohne dass sie sich für die Kosten rechtfertigen müssen“, erklärt Nierenz.

„Risiko der Polizei überlassen“

„Das Risiko einer negativen Blutuntersuchung kann der Fahrer mit gutem Gewissen und gutem Recht der Polizei überlassen“, rät der Anwalt. Denn ist der Atemalkoholtest erst einmal positiv, nehmen die Beamten ihn sowieso mit zur Blutuntersuchung.

Checkliste für die Verkehrskontrolle

 Läuft es schlecht und die Beamten nehmen den Verdächtigen mit zur Wache, ist trotzdem nicht alles aus. „Man sollte auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen.

Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot“, argumentiert Jurist Nierenz. Das sollte man durch einen Anwalt genau prüfen lassen – und in jedem Fall der Blutuntersuchung widersprechen. Denn dann liegt zumindest keine Einwilligung vor.

Zwar besteht die Möglichkeit, dass die Polizei bei „Gefahr in Verzug“ auch ohne richterliche Anordnung handelt – etwa weil das Ergebnis der Blutprobe durch eine lange Verzögerung bis zur richterlichen Anordnung verfälscht werden könnte.

Allerdings braucht es dann immer noch zumindest die Anordnung des Staatsanwalts. „Selbst darf der Beamte keine Blutalkoholtest anordnen“, sagt Nierenz.

Widerstand nur verbal!

Was der Beamte hingegen unter Berufung auf Gefahrenabwehr nach Polizeirecht unternehmen darf: Noch bei der Verkehrskontrolle die Weiterfahrt verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass der Fahrer nicht verkehrstüchtig ist.

Der Ordnungsrecht-Experte Nierenz rät jedoch dazu, niemals körperlich Widerstand gegen die Polizeibeamten zu leisten und immer freundlich zu bleiben. „Die machen auch nur ihre Arbeit“, sagt Nierenz.

Wie geht es nach dem Bluttest weiter?

Liegt die richterliche Anordnung vor und weisen die Beamten per Bluttest einen unzulässigen Blutalkoholwert nach, drohen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder sogar ein Strafverfahren.

Wer zahlt was?

„Die Kosten für Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist. Sollte also eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, muss man die Kosten des Verfahrens und die Strafe bezahlen“, sagt Nierenz.

Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb dieses Wertes, trägt der Staat die Kosten.

Strafenkatalog

Autofahrern, die erwischt werden, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg (bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit).

Wer zum zweiten Mal erwischt wird, zahlt 1000 Euro (drei Monate Fahrverbot, vier Punkte). Wernoch häufiger mit zu viel Alkohol im Blut unterwegs war, zahlt sogar 1500 Euro (drei Monate Fahrverbote, vier Punkte).

Ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promilie spricht der Gesetzgeber von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. Es blühen bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (mindestens sechs Monate Fahrverbot, sieben Punkte).

Hinzu kommen die Kosten für den Test selbst und Verwaltungsgebühren, was sich je nach Behörde mit mehreren 100 Euro niederschlagen kann.

Nierenz‘ Checkliste

Niemals einem Atemalkoholtest zustimmen.

Niemals freiwillig einer Blutalkoholuntersuchung zustimmen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt

Niemals Widerstand leisten

Quelle FOCUS-Online-Autor Jonas Fehling

 

Am sichersten, keinen Alkohol am Steuer

Wolfgang Hawly  

 

Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Heute beginnt der alljährliche Marathon: Polizei und Ordnungsamt lassen die Radarfallen heißlaufen. Und das bundesweit.

Nach der 24-Stunden Dauerbelichtung wird weiterhin, und zwar eine Woche lang bis zum 25. September, an Hauptschwerpunkten auf Bundesstraßen weiter kontrolliert.

Das Ziel ist klar: Raser sollen eingebremst werden, und das möglichst an echten Unfallschwerpunkten.

Messstellen in Oberbayern:                            http://www.sichermobil.bayern.de/konzept/17702/index.php

„Show ohne Sinn und Verstand“                                                                                   Auch der Verband Mobil in Deutschland übt scharfe Kritik an der Großaktion. Der Verband geißelt die Großaktion als „Show ohne Sinn und Verstand“ und „Abzocke am deutschen Autofahrer“. Demnach würden Untersuchungen in Berlin und München belegen, dass die Radarfallen nicht an Unfallschwerpunkten aufgestellt würden, sondern dort, wo am wenigsten passiere, aber das meiste Geld zu holen sei.

Quelle: Focus

Eine sichere Fahrt wünscht Ihnen

Wolfgang Hawly

 

Rechtsanwalt Dr. Franz Sußner aus Starnberg

Starnberg – Rechtsanwalt Dr. Franz Sußner aus Starnberg ist ein harter Brocken. Seine unbestrittene Stärke ist seine Erfahrung. Die Irrungen und Wirrungen hatten ihn früher auch schon mal in die Nähe windiger Personen geschafft, die zeitweise seinen Leumund beschädigten. Doch Dr. (jur.) Franz Sußner ist ein Haudegen alter Schule. Seine Erfahrungen machen ihn zum kompetenten und mit allen Wassern des Rechts gewaschenen Rechtsanwalt für Hilfe suchende Mandanten.

Das Geschäftsmodell der Prozeßvorfinanzierungen hatte er für den deutschen Markt nicht gerade erfunden, aber schlau aus Amerika kopiert. Seine Vision war es keine kostenintensiven Mammutprozesse zu finanzieren, sondern das Investitionsrisiko auf viele kleine Streitigkeiten des täglichen Lebens zu verteilen. Nach Erhebungen des Statistischem Bundesamts werden über zwei Drittel dieser Rechtsstreitigkeiten zugunsten des Klägers entschieden. Eine solche Erfolgsquote hätten die Prozeßvorfinanzierung kalkulierbar und rentierlich gemacht. Doch der Rat des Dr. Franz Sußner ging in den Ambitionen zum Beispiel einer „Juragent AG“ unter. Schnelles Engagement und Gigantomanie sollten Superrenditen bringen und brachten tatsächlich die Pleite. Man hatte nicht auf Dr. Franz Sußner gehört.

Heute konzentriert sich der Rechtsanwalt auf die Sorgen seiner Mandanten im Umfeld des Starnberger Sees. U.a. auch Steuerstrafsachen liegen in seinem Fokus.

Gerüchten zufolge soll Dr. Franz Sußner aber bei einem neuen spektakulären Projekt mitmischen. Details sind aber nur vage bekannt. Eine Veröffentlichung solcher Pläne wäre verfrüht. Doch Dr. Franz Sußner läßt sich damit zitieren, dass er keiner dieser „seltsamen“ „Verbraucherschutzanwälte“ sein möchte, aber ein unerschrockener Streiter des Bürgers gegen die Allmacht des Staates.

Quelle: Derfflinger/Markus Fischer

Wolfgang F. Hawly

Wahl der Steuerklasse bei berufstätigen Ehepartnern

Für berufstätige Ehepartner gibt es eine Besonderheit: Sie haben die Wahl zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen.

Nur wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist die Steuerklassen-Kombination IV/IV vorteilhaft.

Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich für den besser Verdienenden der Wechsel in die Klasse III;

der weniger Verdienende wird dann nach der ungünstigeren               Klasse V besteuert.

Für die Jahressteuerschuld spielt das keine Rolle, unterm Strich zahlt man gleich viel.

Aber manch einer hat lieber gleich mehr Geld im Geldbeutel als sich später die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen.

Wolfgang F. Hawly

Der Unterschied zwischen effizient und effektiv?

Effektivität und Effizienz – ein Beispiel

Sie haben einen großen Garten. In diesem Garten steht ein alter morscher Baum, der  gefällt werden  muss, damit er nicht auf Ihr Hausdach stürzt.  Ziel ist es also, den Baum zu fällen. Alle Maßnahmen, die Sie ergreifen, um dieses Ergebnis zu erreichen, sind effektiv.

Nehmen wir an, Sie suchen die Herausforderung und beginnen, den Baum mit einer Axt zu bearbeiten. Auch wenn Sie dafür viele Stunden, eventuell Tage benötigen, bis der Baum abtransportiert werden kann, arbeiten Sie effektiv. Effektiv deshalb, weil Sie im Sinne Ihres Zieles arbeiten – dem Fällen des Baumes.

Wenn Sie jedoch den morschen Baum möglichst schnell am Boden liegen haben wollen verwenden Sie eine Motorsäge. Sie brauchen nur wenige Minuten.

Mit der Motorsäge arbeite Sie also nicht nur effektiv – sondern im Sinne des gewünschten Ergebnisses –,  auch noch effizient.

Effektiv arbeiten Sie dann, wenn Sie etwas machen, das zum gewünschten Ergebnis führt.

 Effizient arbeiten Sie dann, wenn das  Ergebnis mit geringem Zeitaufwand erreicht wird.

Wolfgang Hawly

Kein Freibrief für Randale

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein recht kurioses Urteil:

Wer aus Wut, Verärgerung oder Verzweiflung eine Geschwindigkeitsmessungsanlage in Brand setzen, begeht keine Brandstiftung, sondern lediglich Sachbeschädigung.
Man glaubt es kaum, aber genau so entschied das OLG Braunschweig im Oktober 2013.

Welches Ziel verfolgen die Behörden?

  • Das Gericht befand, dass das In-Brand-Setzen einer Geschwindigkeitsmessanlage generell als geeignet anzusehen sein müsse, nicht nur den Eigentümer des Tatobjekts zu schädigen, sondern auch andere Rechtsgüter zu beeinträchtigen.
  • Geschwindigkeitsmessanlagen seien jedoch bloße Hilfsmittel der Bußgeldbehörde und selbst weder die im Tatbestand der Brandstiftung gefordert“ Einrichtung oder Anlage“.
  • Bußgeldbehörden würden primär das Ziel verfolgen, in repressiver Weise Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und zu ahnden (jetzt wissen wir zumindest das sicher!).
  • Geschwindigkeitsmessanlagen würden deshalb nicht der Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter dienen.

Aus diesem Grunde seien sie keine Einrichtung im Sinne des Gesetzes.

Auch seien Geschwindigkeitsmessanlage keinen Gegenstand, welcher im Sinne von § 304 StGB zum öffentlichen Nutzen aufgestellt würden.

Es mag sich jeder seine Gedanken darüber machen- ich rate allerdings generell von derartigen “Übersprungshandlungen” und Selbstjustiz ab!

Wolfgang Hawly

Mobilität

Großer Fernbusanbieter „City2City“ macht dicht

In Deutschland boomen Fernbusreisen. Doch nun muss einer der großen Anbieter schließen, weil der Druck auf dem Markt zu groß ist.

Das Frankfurter Unternehmen „City2City“ gibt auf.

Im hart umkämpften deutschen Fernbusmarkt gibt der erste große Anbieter auf. Das Frankfurter Unternehmen City2City bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Berliner Zeitung“, dass es seinen Betrieb zum 13. Oktober einstellt.

Als Grund wurden „andauernd herausfordernde Marktbedingungen“ in der Branche genannt.

 Fahrgäste, die bereits ein Ticket für eine spätere Fahrt erworben haben, würden vom Unternehmen kontaktiert und erhielten den gesamten Fahrpreis erstattet.

Hinter City2City steht der britische Branchenriese National Express. Das Unternehmen war nach Daten des Branchenverbandes BDO bislang die Nummer 5 im deutschen Markt.

Quelle: Focus

Wolfgang Hawly

Alibaba Börsengang noch größer als erwartet

Immer mehr Details werden rund um den Börsengang des chinesischen Internet-Giganten bekannt. Am Freitag ist es nun also soweit, der Onlinehändler gibt sein Börsen-Debüt. Der Preis für die Aktie wurde wegen der großen Nachfrage der Anleger auf 66 bis 68 Dollar angehoben. Das teilte das Unternehmen der US-Börsenaufsicht SEC mit.

Das Maximalvolumen des Börsengangs konnte damit auf 24,3 bis 25 Milliarden Dollar (19,3 Mrd Euro) steigen. Allerdings müssten die an der Platzierung beteiligten Investmentbanken ihre Zeichnungsrechte vollständig ausüben.

Die Aktie wird an der New Yorker Börse mit dem Kürzel „Baba“ gehandelt werden. Die Silbe „ba“ hat im Chinesischen die Bedeutung „Acht“ und wird mit Glück assoziiert. Ob „Baba“ doppelt es Glück für Aktionäre bedeutet wird sich herausstellen. Mit unserem „Börsen-Ausblick“ bleiben Sie auf jeden Fall topinformiert und verpassen keine wichtigen Neuigkeiten zu geplanten IPOs.

 

Anleger finden die Alibaba-Aktie mit der WKN: A0M5W0 / ISIN: KYG017171003. Am Freitag soll es dann losgehen. Bestellen Sie den kostenlosen „Börsen-Ausblick“ und verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten.

Quelle: Börse.de

Rente

In diesen Ländern setzen sich deutsche Rentner am liebsten zur Ruhe

Immer mehr Deutsche verbringen ihren Ruhestand fern der Heimat. 2013 wurden monatlich 220.000 Renten an Deutsche in das Ausland überwiesen – 100.000 mehr als 20 Jahre zuvor. FOCUS Online nennt die Länder, in denen sich Bundesbürger am liebsten zur Ruhe setzen.

Für viele Deutsche bedeutet der Beginn der Rentenzeit die Chance zur Verwirklichung langgehegter Träume. Zum Beispiel endlich eine Weltreise machen. Genügend Zeit dafür gibt steht ja nun zur Verfügung. Manchen genügen einzelne Reisen jedoch nicht. Sie kehren Deutschland als Rentner für immer den Rücken – und verbringen ihren Ruhestand lieber in fernen Gefilden.

2013 überwies die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bereits 220.000 Renten an Deutsche, die im Ausland leben.

Einige Rentner wagen einen richtig weiten Sprung: in die USA oder nach Australien. Die meisten Auslands-Rentner blieben aber quasi in Sichtweite der Heimat: Der Großteil der Top-Rentnerländer liegt in Europa.

Platz 1: die Schweiz mit monatlich 25.445 Renten

Platz 2: die USA mit 25.224

Platz 3: Österreich mit 21.795

Nur auf Platz 4: Spanien mit 19.147

Fünfter ist Frankreich mit 16.154 Rentenbeziehern

Quelle: Focus

Sport

123

Bei einer Business Veranstaltung zum Thema Unternehmens und Wirtschaftsberatung in Bukarest/ Rumänien, lernte ich den ehemaligen rumänischen Fußballnationalspieler Adrian Neaga kennen.

Ein sehr sympathischer Sportsmann der in verschiedenen geschäftlichen Zweigen erfolgreich tätig ist. ( Immobilien, Sportbekleidung)

Darüberhinaus als Trainer in der dritten Rumänischen Liga.

Er verfügt über alle Lizenzen, um zum Beispiel auch in der deutschen Fußballbundesliga tätig werden zu können.

Wir werden hier die Augen für Adrian Neaga offen halten, der TSV1860 München scheint heimlich auf der Suche zu sein.

Wolfgang Hawly