Wahl der Steuerklasse bei berufstätigen Ehepartnern

Für berufstätige Ehepartner gibt es eine Besonderheit: Sie haben die Wahl zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen.

Nur wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist die Steuerklassen-Kombination IV/IV vorteilhaft.

Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich für den besser Verdienenden der Wechsel in die Klasse III;

der weniger Verdienende wird dann nach der ungünstigeren               Klasse V besteuert.

Für die Jahressteuerschuld spielt das keine Rolle, unterm Strich zahlt man gleich viel.

Aber manch einer hat lieber gleich mehr Geld im Geldbeutel als sich später die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen.

Wolfgang F. Hawly

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