Polizist schießt wehrlosem Cannabis-Dealer von hinten in den Kopf
André B. war unbewaffnet. Auf der Flucht vor der Polizei wurde er von einem Beamten erschossen. Es hieß, der Schuss sei unabsichtlich tödlich gewesen.
Aber es sieht so aus, als ob die Polizei doch eine andere Wahl gehabt hätte.
Der 33 Jahre alt Mann war vor knapp einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er wegen Drogengeschichten einsaß. Er wurde erneut per Haftbefehl gesucht.
André B. dealte nicht mit Koks oder Crystal Meth, er handelte mit Cannabis.
Als zwei Zivilfahnder der Polizei ihn in einem Hinterhof im bayerischen Burghausen sahen, war er auf dem Weg zu seiner Freundin, sagen Zeugen. Weil er offenbar versuchte zu fliehen, gab einer der Polizisten einen Warnschuss ab, er rief: „Polizei! Stehenbleiben!“.
Aber dann schoss er dem Mann Berichten zufolge sofort aus etwa fünf Metern Entfernung von hinten in den Kopf. B. war sofort tot. Nebenan spielten Kinder.
„André hat die Polizisten nicht angegriffen und war nicht bewaffnet“, sagte eine Zeugin: Er hatte keine Chance.“
Zeugen berichteten auch, dass die Beamten nach dem Schuss keine Rettungsversuche unternahmen. Der Rettungswagen soll erst 45 Minuten später am Tatort gewesen sein.
B.s Mutter Lilia sagt: „Das war eine Hinrichtung. Warum haben sie so gehandelt?“
Die Familie hat Anzeige gegen den Beamten erstattet, der vorübergehend vom Dienst suspendiert wurde.
Er habe nur das Bein des Flüchtenden treffen wollen, sagt er. Aber kann ein Polizist aus so kurzer Entfernung so falsch zielen?
Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.
In der „stern tv“-Sendung am Mittwoch war Karolina S. zu Gast, die Freundin des Opfers.
Sie sagte: „Ich wünsche mir, dass der Polizist einfach seine gerechte Strafe bekommt. So, wie wir Bürger das auch bekommen hätten, wenn wir jemanden erschossen hätten.“
Anwalt Steffen Ufer sagt: „Es muss geklärt werden, dass dieser Schuss absolut rechtswidrig, überflüssig und gefährlich war.“
Die Ermittlungen gegen den Polizisten seien nicht als „Vorverurteilung“ zu verstehen, heißt es von seiner Dienststelle. Polizisten dürfen ihre Waffe benutzen, um eine Person, „die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist“, an der Flucht zu hindern, steht im bayerischen Polizeiaufgabengesetz.
Dort steht aber auch, dass das nur geschehen darf, wenn andere Maßnahmen „keinen Erfolg versprechen“.
Diese anderen Maßnahmen sind laut „taz“ in Bayern offenbar schnell erschöpft. Von 2009 bis 2013 kamen in ganz Deutschland jedes Jahr zwischen sechs und acht Personen durch Schüsse von Polizisten zu Tode.
Bayern war bis auf 2011 immer mit dabei.
Quelle: The Huffington Post
Unabsichtlich in den Hinterkopf geschossen??? Da lob ich mir die amerikanischen Polizisten. Die schauen Ihren Opfern wenigstens in Gesicht bevor Sie abdrücken.
Passen Sie auf wem Sie in Bayern den Rücken zu drehen Herr Hawly!