Datenschützer gehen in Revision gegen Urteil zu Facebook-Fanseiten

Das juristische Tauziehen um den Datenschutz bei Facebook-Fanseiten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Land geht weiter. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) werde das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, teilte das Landeszentrum am Montag in Kiel mit. Das Oberverwaltungsgericht hatte am 4. September entschieden, dass schleswig-holsteinische Betreiber von Facebook-Fanseiten für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sein sollen. Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles hatte das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Quelle: dpa

Wolfgang Hawly

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