Wolfgang Hawly

Zweifel am Bestellerprinzip  Bleibt der Mieter der Dumme?

 

Geht es nach der Bundesregierung, soll der Makler künftig von dem bezahlt werden, der ihn beauftragt. Kritiker fürchten allerdings Gesetzeslücken – so dass der Mieter am Ende doch das Nachsehen hat.

Bei Wohnungssuchenden waren sie eine verhasste Spezies: Immobilienmakler. Machen ein paar Fotos von Wohn- und Essbereich, schalten eine Annonce im Internet, ermöglichen ein bis zwei Besichtigungstermine und kassieren dafür eine Menge Geld. Das tragen sie gerne in Form von schicken Anzügen und schnellen Autos zur Schau – so die gängigsten Vorurteile.

Mit der Umstellung auf das Bestellerprinzip will die Bundesregierung das Maklergeschäft verändern. Zahlen soll, wer den Makler beauftragt. So zumindest will es Heiko Maas, der Bundesjustizminister. Das Gesetz, welches im Frühjahr in Kraft treten soll, ist eine Ergänzung zur Mietpreisbremse.

Doch wie so häufig weckt schon der Entwurf Skepsis bei Beobachtern. Kritiker fürchten Schlupflöcher, so dass Vermieter die Provision weiterhin umgehen können und der Mieter das Nachsehen hat.

Und die Maklerbranche? Auch sie spricht sich für Nachbesserungen aus. Laut einer aktuellen Umfrage vom Online-Immobilienmarkt Immobilienscout24 sind lediglich 52 Prozent der befragten Vermittler prinzipiell gegen das Bestellerprinzip. Zwar befürwortet demnach ein erheblicher Teil der Makler die Reform.

Aber: „Der jetzige Gesetzentwurf wird mehrheitlich als nicht praxistauglich empfunden“, sagt Volker Wohlfarth von Immobilienscout24. Der Branchenverband IVD äußerte gar verfassungsrechtliche Bedenken, selbst Abgeordnete forderten bereits, die „Makler nicht im Regen stehen zu lassen“.

Der Mieter als Ziel

Aber ist die Branche tatsächlich schutzbedürftig? Zunächst hatte das ARD-Magazin „Panorama“ darüber berichtet, dass einige Makler bereits daran arbeiten würden, das Bestellerprinzip zu umschiffen. Der Hamburger Immobilienmakler Haferkamp erklärte in der Sendung, Ziel sei, dass weiterhin der Mieter zahle. Vor allem in Toplagen werde weiterhin der Mieter die Zeche zahlen.

Haferkamp bietet ein innovatives Matching-Tool. Für potenzielle Mieter werde gezielt nach einem Wunschobjekt gesucht, Einzelbesichtigungen oder solche am späten Abend oder am Wochenende seien kein Problem.

Nur vorausgeschaut

Nach der Sendung rechtfertigte sich Makler Haferkamp, man visiere nicht eine einseitige Belastung von Mietern an. „Vielmehr steht das Unternehmen jeder Regelung, die eine faire Lösung für beide Seiten darstellt und diesen echte Leistung garantiert, offen gegenüber“, heißt es in einer Stellungnahme des Maklers. Lediglich vorausschauend habe man mehrere Möglichkeiten vorab durchdacht.

Kritiker fürchten bei solchen Matching-Ideen das Problem eines sogenannten „Umgehungsgeschäfts“. Makler könnten versuchen, dem Mieter vorzutäuschen, man habe die Wohnung in seinem Auftrag gesucht und gefunden – obwohl der Vermieter den Makler schon zuvor quasi heimlich auf seine vier Wände aufmerksam gemacht hat. Juristisch würde dieser Deal zwischen Makler und Vermieter dafür sorgen, dass der Mieter trotzdem nicht zahlen muss.