Wolfgang Hawly

Urteil zu SteuerprivilegienVerfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer, aber verschont Mehrheit der Unternehmen

Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen nur in Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Mehrzahl der Unternehmen darf jedoch auch weiterhin auf Vorteile hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Erbschaftsteuerregeln für Unternehmen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zum Nachbessern aufgefordert. Gleichzeitig bekräftigte das Gericht, dass Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gesetzeskonform sind.

Die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer aktuellen Form verstoßen demnach in Teilen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar, entschied das Gericht am Mittwoch. (Az. 1 BvL 21/12).

Das Verfassungsgericht entschied auf einer Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH), der die steuerliche Begünstigung von Firmenerben gegenüber Erben von Privatvermögen für unzulässig hielt.

Kleine Unternehmen werden auch weiter entlastet

Die Mehrheit der Familienunternehmen darf jedoch auch künftig auf Steuervorteile hoffen. Wiedas Gericht entschied, liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, “kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen”.

Die bestehenden Verschonungsregeln, die Unternehmen Steuervorteile ermöglichen, widersprechen demnach nicht dem Grundgesetz. Ihnen zufolge kann Firmen die Erbschaftsteuer ganz oder zu 85 Prozent erlassen werden, wenn sie auf sieben bzw. fünf Jahre hinweg die Löhne konstant halten.

Quelle: Focus Online

 

 

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