Wolfgang Hawly: Trotz Regulierung, derGraumarkt blüht

Seit Juli 2014 gilt das KAGB uneingeschränkt. Allerdings mit unerwünschten Nebenwirkungen: Unregulierte Produkte sind auf dem Vormarsch.

 Lange Bearbeitungszeiten durch die BaFin und eine allgemeine Verunsicherung über die Zulassungsbedingungen, aber auch die sich bietende Möglichkeit zum Unterlaufen der Regulierung, haben nach Informationen von Dextro Ratings zu einer Zunahme von Produkten geführt, die nicht dem KAGB unterliegen. Dazu zählen Direktinvestments, Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen, Genussrechte, Stille Beteiligungen und Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen. Nach einer Dextro-Umfrage planen die Initiatoren fürs zweite Halbjahr 2014 derartige Emissionen im Volumen von 106,8 Millionen Euro bzw. haben es bereits umgesetzt. Das sind 4 Prozent der gesamten Emissionspläne bei AIF-Publikumsfonds (2,7 Milliarden Euro) fürs zweite Halbjahr 2014.

Weiß gegen grau: 10:1
Ohne Direktinvestments kommt das Dextro Analyse Portal bei den Produkten außerhalb des KAGB auf ein in Platzierung befindliches Emissionsvolumen von 130 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von weißer (KAGB-reguliert) zu grauer Kapitalmarkt (unreguliert) von 10:1. Bei Genussrechten und Nachrangdarlehen haben Anleger wie der prominente Fall von Prokon zeigt im Insolvenzfall keinen Anspruch auf Zugriff auf die investierten Sachwerte. Zudem haben die Anleger keinerlei Stimmrechte und werden im Insolvenzfall nachrangig gegenüber den Banken bedient.

Direktinvestment-Boom seit 2013
Nicht nur Nachrangdarlehen und Genussrechte sind auf dem Vormarsch, gleiches gilt für Direktinvestments. Für Initiatoren ist das Produktvehikel unter anderem reizvoll, weil der kostenzehrende Fondsmantel entfällt und eine schnelle Emission ohne BaFin-Gestattung möglich ist. Doch auch dieses Vehikel, beispielsweise Containerdirektinvestments, haben laut Dextro ihre Tücken. Beispielsweise fehle dem Anleger ohne genaue Marktkenntnis der Überblick, ob die Kauf- und Mietkonditionen sowie die Rückkaufpreise für die Container marktkonform kalkuliert sind und ob der fragliche Anbieter in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. „Abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung haben Anleger hier weder Mitwirkungs- noch vollständige Informationsrechte“, sagt Dextro-Chefanalyst Evgeniy Gilenko. „Umso wichtiger sind objektive Analysen, um die Plausibilität der getroffenen Annahmen zu überprüfen.“ Nach Dextro sind viele Direktinvestments ihrem Wesen nach besicherte Darlehen. Denn neben dem Erwerb der Vermögensgegenstände wie beispielsweise einzelner Container verpflichtet sich der Anleger regelmäßig per Vertrag zur Vermietung und zum späteren Wiederverkauf der erworbenen Objekte an den ursprünglichen Verkäufer. Doch auch Produkte außerhalb des KAGB können Qualitätsprodukte sein. „Die Voraussetzungen dafür sind eine ausbalancierte Rendite-Risiko-Relation und angemessene Sicherheitsmechanismen. Der hohen Risikokategorie muss eine entsprechende Renditeerwartung gegenüberstehen.“

Nachbesserungen seitens der BaFin
Andrea Kühne, bei Dextro verantwortlich für Client Relationship Management und Marktforschung, rechnet angesichts der Marktsituation damit, dass die BaFin mittelfristig auch Genussrechte und Nachrangdarlehen in den Geltungsbereich des KAGB einbezieht. Eine regulatorische Erfassung der Direktinvestments hält Kühne für schwieriger. Allerdings könnte die BaFin beim Erwerb unterzeichnete Rückkaufvereinbarungen mit konkreten Rücknahmepreise oder die Beteiligung an nicht exakt zurechenbaren Vermögenswerten wie der Erwerb von Anteilen an einem Asset-Pool, als Hinweise auf das Vorliegen strukturierter Finanzprodukte werten, was dann somit dem KAGB unterliegen sollte.

Quelle: Dextro Ratings

Schreibe einen Kommentar