Wolfgang Hawly

Gericht urteilt Autofahrer aufgepasst! Blick auf Handy-Uhr ist strafbar

Autofahrer, die während der Fahrt auf die Uhr ihres Handys schauen, machen sich strafbar. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht entschieden. Die Richter urteilten, dass jede Art von Handynutzung ein Bußgeld rechtfertigt.

Das Ablesen der Uhrzeit auf einem Mobilfunkgerät während der Autofahrt kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Das entschieden Richter des Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken, berichtet die Nachrichtenseite“Heise Online”. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Ablesen der Uhrzeit eine bestimmungsgemäße Nutzung des Handys sei und damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße.

Jede Handynutzung bei der Fahrt ist strafbar

Ein Autofahrer hatte sich über eine Bußgeld-Strafe beschwert, die gegen ihn verhängt worden war, weil er während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen hatte, um von seinem Mobilfunktelefon die Uhrzeit abzulesen. Der Verurteilte hatte damit argumentiert, dass er das Handy damit nicht benutzt habe.

Die Richter waren der Meinung, dass sich ein Autofahrer strafbar mache, sobald er eine Funktion seines Handys bei laufendem Motor nutze, heißt es bei “Heise Online” weiter. Allein die Umlagerung eines Mobiltelefons sei straffrei. Das Gericht wies damit die Beschwerde des Autofahrers zurück.

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