{"id":67,"date":"2014-09-18T12:17:15","date_gmt":"2014-09-18T10:17:15","guid":{"rendered":"http:\/\/haup.eu\/?p=67"},"modified":"2014-12-16T13:20:04","modified_gmt":"2014-12-16T11:20:04","slug":"warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-auf-gar-keinen-fall-pusten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/haup.eu\/?p=67","title":{"rendered":"Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Autofahrer sollten sich gut \u00fcberlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Zwingen kann die Polizei sie nicht. Daniel Nierenz, Anwalt f\u00fcr Ordnungs- und Strafrecht, erkl\u00e4rt, warum Sie nicht aktiv bei der Suche nach Beweismitteln helfen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>Stellen Sie sich vor, Sie haben auf einer Feier zwei oder drei Gl\u00e4ser\u00a0<a href=\"http:\/\/www.focus.de\/gesundheit\/video\/mythos-gerstensaft-die-wahrheit-ueber-bier_vid_39777.html\"><strong>Bier<\/strong><\/a>\u00a0getrunken. Sie fahren nach Hause \u2013 doch auf halben Weg geraten Sie in eine Polizeikontrolle. Wer jetzt nicht nerv\u00f6s wird, muss Nerven haben wie Stahlseile.<\/p>\n<p>Waren die zwei halben Liter Pils schon zu viel f\u00fcr die Promille-Grenze von 0,5 Prozent? Habe ich eine Fahne? Was mache ich nur, wenn die Polizei verlangt, dass ich jetzt pusten muss?<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Atemalkoholtest keine Pflicht !<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u201eAblehnen\u201c, r\u00e4t FOCUS-Online-Experte Daniel Nierenz. \u201eMan ist gesetzlich nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest zuzustimmen\u201c, erkl\u00e4rt der Rechtsanwalt f\u00fcr Ordnungs- und Strafrecht. Die Polizei d\u00fcrfe einen Fahrer nicht dazu zwingen.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>Zumal der Atemalkoholwert \u00fcberhaupt keine rechtliche Rolle spiele, erg\u00e4nzt Nierenz: \u201eEntscheidend daf\u00fcr, ob ein Fahrzeugf\u00fchrer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen \u2013 relativ genauen \u2013 Anhaltspunkt.\u201c Gerichtlich verwertbar ist der \u201eR\u00f6hrchen-Test\u201c nur in Bu\u00dfgeldsachen. F\u00fcr ein Strafverfahren kann dagegen allenfalls eine Blutalkohol-Untersuchung herangezogen werden \u2013 doch\u00a0<a href=\"http:\/\/www.focus.de\/finanzen\/recht\/kein-aprilscherz-blutalkohltest-verlangt-richterliche-anordnung_id_3735780.html\"><strong>auch diese darf die Polizei nicht immer ohne weiteres vornehmen<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p><strong>Warum verlangt die Polizei trotzdem den Test?<\/strong><\/p>\n<p>Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung diene der Atemalkoholtest dazu, einen Verdacht zu erh\u00e4rten \u2013 nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, sei diese Aussage schlicht falsch, \u201eweil immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskr\u00e4ftiges Urteil gesprochen wurde. Die Beamten haben den Verdacht, hier k\u00f6nnte jemand eine Trunkenheitsfahrt unternommen haben. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um den Fahrer zu \u00fcberf\u00fchren\u201c, sagt Nierenz.<\/p>\n<p>\u201eDeshalb sollte man keinesfalls dem Test zustimmen und die Polizei aktiv bei ihrer Arbeit unterst\u00fctzen. Kein Mensch muss sich selbst belasten oder bei der Belastung aktiv mitwirken\u201c, erkl\u00e4rt Nierenz. Dazu aufrufen, alkoholisiert zu fahren wolle er mit seinen Tipps ausdr\u00fccklich nicht.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfe Chance einfach weiterzufahren \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Mit diesem Wissen im Hinterkopf haben Autofahrer ein Ass im \u00c4rmel. Denn wenn sie das Pusten ablehnen, liege es im Ermessen der Beamten, ob sie den Fahrer f\u00fcr einen Bluttest mit zur Wache nehmen: \u00a0\u201eWenn die Polizeibeamten sich nicht sicher sind, ob die zul\u00e4ssige Promillegrenze \u00fcberschritten ist, besteht eine gute Chance, einfach folgenlos weiterfahren zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die Beamten d\u00fcrfen nicht zu viele unbegr\u00fcndete Blutalkoholkontrollen vornehmen, ohne dass sie sich f\u00fcr die Kosten rechtfertigen m\u00fcssen\u201c, erkl\u00e4rt Nierenz.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Risiko der Polizei \u00fcberlassen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>\u201eDas Risiko einer negativen Blutuntersuchung kann der Fahrer mit gutem Gewissen und gutem Recht der Polizei \u00fcberlassen\u201c, r\u00e4t der Anwalt. Denn ist der Atemalkoholtest erst einmal positiv, nehmen die Beamten ihn sowieso mit zur Blutuntersuchung.<\/p>\n<p><strong>Checkliste f\u00fcr die Verkehrskontrolle<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>L\u00e4uft es schlecht und die Beamten nehmen den Verd\u00e4chtigen mit zur Wache, ist trotzdem nicht alles aus. \u201eMan sollte auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen.<\/p>\n<p>Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, w\u00e4re die Blutentnahme rechtswidrig und unterl\u00e4ge einem Beweisverwertungsverbot\u201c, argumentiert Jurist Nierenz. Das sollte man durch einen Anwalt genau pr\u00fcfen lassen &#8211; und in jedem Fall der Blutuntersuchung widersprechen. Denn dann liegt zumindest keine Einwilligung vor.<\/p>\n<p>Zwar besteht die M\u00f6glichkeit, dass die Polizei bei &#8222;Gefahr in Verzug&#8220; auch ohne richterliche Anordnung handelt &#8211; etwa weil das Ergebnis der Blutprobe durch eine lange Verz\u00f6gerung bis zur richterlichen Anordnung verf\u00e4lscht werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Allerdings braucht es dann immer noch zumindest die Anordnung des Staatsanwalts. &#8222;Selbst darf der Beamte keine Blutalkoholtest anordnen&#8220;, sagt Nierenz.<\/p>\n<p><strong>Widerstand nur verbal!<\/strong><\/p>\n<p>Was der Beamte hingegen unter Berufung auf Gefahrenabwehr nach Polizeirecht unternehmen darf: Noch bei der Verkehrskontrolle die Weiterfahrt verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass der Fahrer nicht verkehrst\u00fcchtig ist.<\/p>\n<p>Der Ordnungsrecht-Experte Nierenz r\u00e4t jedoch dazu, niemals k\u00f6rperlich Widerstand gegen die Polizeibeamten zu leisten und immer freundlich zu bleiben. \u201eDie machen auch nur ihre Arbeit\u201c, sagt Nierenz.<\/p>\n<p><strong>Wie geht es nach dem Bluttest weiter?<\/strong><\/p>\n<p>Liegt die richterliche Anordnung vor und weisen die Beamten per Bluttest einen unzul\u00e4ssigen Blutalkoholwert nach, drohen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder sogar ein Strafverfahren.<\/p>\n<p><strong>Wer zahlt was?<\/strong><\/p>\n<p>\u201eDie Kosten f\u00fcr Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist. Sollte also eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, muss man die Kosten des Verfahrens und die Strafe bezahlen\u201c, sagt Nierenz.<\/p>\n<p>Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb dieses Wertes, tr\u00e4gt der Staat die Kosten.<\/p>\n<p><strong>Strafenkatalog<\/strong><\/p>\n<p>Autofahrern, die erwischt werden, drohen ein\u00a0<strong>Bu\u00dfgeld von 500 Euro<\/strong>, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg (bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit).<\/p>\n<p>Wer\u00a0<strong>zum zweiten Mal erwischt<\/strong>\u00a0wird, zahlt\u00a0<strong>1000 Euro<\/strong>\u00a0(drei Monate Fahrverbot, vier Punkte). Wer<strong>noch h\u00e4ufiger<\/strong>\u00a0mit zu viel\u00a0<a href=\"http:\/\/www.focus.de\/thema\/alkohol\/\"><strong>Alkohol<\/strong><\/a>\u00a0im Blut unterwegs war, zahlt\u00a0<strong>sogar 1500 Euro<\/strong>\u00a0(drei Monate Fahrverbote, vier Punkte).<\/p>\n<p>Ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promilie spricht der Gesetzgeber von &#8222;absoluter Fahrunt\u00fcchtigkeit&#8220;. Es bl\u00fchen bis zu\u00a0<strong>3000 Euro\u00a0Geldstrafe\u00a0<\/strong>oder eine\u00a0<strong>Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren<\/strong>\u00a0(mindestens sechs Monate Fahrverbot, sieben Punkte).<\/p>\n<p>Hinzu kommen die Kosten f\u00fcr den Test selbst und Verwaltungsgeb\u00fchren, was sich je nach Beh\u00f6rde mit mehreren 100 Euro niederschlagen kann.<\/p>\n<p><strong>Nierenz&#8216; Checkliste<\/strong><\/p>\n<p>Niemals einem Atemalkoholtest zustimmen.<\/p>\n<p>Niemals freiwillig einer Blutalkoholuntersuchung zustimmen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt<\/p>\n<p>Niemals Widerstand leisten<\/p>\n<p>Quelle FOCUS-Online-Autor\u00a0<a href=\"http:\/\/www.focus.de\/intern\/impressum\/autoren\/jonas-fehling_auid_6784.html\">Jonas Fehling<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Am sichersten, keinen Alkohol am Steuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wolfgang Hawly<a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/jonas.fehling.18\">\u00a0<\/a><\/strong><a href=\"http:\/\/plus.google.com\/108255026926890312867\/posts\/p\/pub\">\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Autofahrer sollten sich gut \u00fcberlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. 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